Der Winter kann so schön sein!

Doch gehen mit ihm auch lästige Pflichten einher.

 

Denn laut Straßenreinigungssatzung der Stadt Leverkusen ist der Winterdienst auf öffentlichen Wegen den Anliegern übertragen.

 

Das bedeutet für Sie eine Räum- und Streupflicht nach Beendigung des Schneefalls oder Entstehung von Eisglätte zwischen 7:00 und 20:00 Uhr an Werktagen und zwischen 9:00 und 20:00 Uhr an Sonn- und Feiertagen.

 

Geräumt werden muss auf einer Breite von 1m, so dass z.B. auch Rollstuhlfahrer oder Personen mit Kinderwagen die Wege gefahrlos benutzen können.

 

 

Wir übernehmen diese lästige Pflicht für Sie.

Unser Service für einen sicheren Winter:

 

zuverlässiger Winterdienst innerhalb der laut Straßenreinigungssatzung der Stadt Leverkusen festgelegten Zeiten, auf Wunsch auch darüber hinaus.

 

  • wir halten das Wetter für Sie im Auge
  • wir rücken bei entsprechender Wetterlage selbstständig aus, auch an Sonn- und Feiertagen
  • wir berücksichtigen Ihre Wünsche bzgl. des Streumaterials
  • wir übernehmen die Haftung bei Auftragserteilung

Interessiert?

Hier gelangen Sie zu unserem Kontaktformular oder rufen Sie uns einfach an.

Wir erstellen Ihnen gerne ein individuelles Angebot.